!!! Bitte beachten !!!
Quarantäne Verordnung:
Nach der aktuell geltenden Einreise-Quarantäneverordnung müssen sich Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, bei der Einreise in den Freistaat Bayern grundsätzlich für einen Zeitraum von 14 Tagen in häusliche Quarantäne begeben. Selbstverständlich ist für die Zeit der Quarantäne auch der Besuch eine Kita nicht gestattet. Dies gilt sowohl für die Beschäftigten als auch für die Kinder und Eltern. Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist die jeweils aktuelle Einführung aller Risikogebiete auf seiner Internetseite aus. Wir appellieren daher an die Eltern, aber auch an die Beschäftigten, diese Konsequenz bei der Reiseplanung zu bedenken.